Sportwetten: Glücksspiel-Monopol rechtswidrig - Sieg für bwin & Co.

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Am Mittwoch kam das überraschende Urteil aus Luxemburg: Der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag von 2008 sei mit seiner Monopol-Regelung nicht gerechtfertigt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), nachdem mehrere kleine Anbieter geklagt hatten. Die Begründung des Urteils war stichhaltig und nachvollziehbar: Man könne nicht private Sportwetten-Anbieter wie zum Beispiel bwin oder Tipp24 unter dem fadenscheinigen Grund, der Spielsucht vorbeugen zu wollen, ausschließen - und dann als staatliches Monopol selbst die Werbetrommel für Glücksspiele rühren. Der Urteilsspruch öffnet nun wieder Tür und Angel für altbekannte, etablierte Privatanbieter im Internet. Sportwetten am Bundesliga-Samstag und sogar Lotto spielen im Internet: Geht das bald wieder ganz legal in Deutschland?
Viele erinnern sich sicherlich noch an den Beginn des Jahres 2009: Plötzlich ging alles ganz schnell - Internet-Werbung von Wett- und Glücksspiel-Anbietern und auch die Abgabe von Lotto- oder Sportwetten-Tippscheinen über einschlägig bekannte Online-Portale waren auf einmal verboten. Bwin, Tipp24 & Co. wichen auf ihre .com-Domains aus. Was legal war und ob Lottogewinner in Deutschland beispielsweise ihre Millionen online überhaupt ausgezahlt bekamen, war lange Zeit unkar.
Doch mit dem Urteil des EuGH könnten die “verlorenen Söhne” nun schneller als erwartet wieder zurückkehren. Ein Tipp24-Sprecher sagte in der Mittwoch-Abendausgabe vom “RTL Nachtjournal”: “Wir sind froh, dass wir auf den Markt zurückkehren dürfen, den wir am besten kennen.” Der Aktienkurs des Anbieters stieg laut Spiegel Online am Mittwoch um zeitweise bis zu knapp vier Prozent an.

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Sportwetten-Monopol in Deutschland - Staat bangt um Milliarden-Einnahmen
Prinzipiell sei laut EU-Urteil ein staatliches Glücksspiel-Monopol und somit die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit rechtens, wenn dadurch beispielsweise glaubhaft der Glücksspielsucht vorgebeugt werde. Das sei nach Ansicht der Richter in Deutschland nicht der Fall - zu hoch sei der Werbedruck für monopolisierte Partner wie den staatlichen Wettanbieter Oddset in den einzelnen Bundesländern gewesen. Der sicherlich nicht ganz unbegründete Verdacht liegt nahe, dass sich der Staat durch den im Jahre 2008 erneuerten Glücksspiel-Vertrag vornehmlich selbst bereichern wollte.
Das Geschäft mit den Sportwetten boomt hierzulande: Fast acht Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr dadurch umgesetzt. Weitere 2,6 Milliarden Euro brachte das staatliche Lotto-Monopol ein - Geld, das einerseits in die Landeshaushalte floss, zu einem großen Teil aber auch sportlichen sowie kulturellen Institutionen und sozialen Projekten zu Gute kam.
Durch das Werbeverbot von bwin & Co. auf Banden und Trikots gingen die 18 Klubs in der Bundesliga aber beispielsweise leer aus. Jüngstes Beispiel, wie streng die Normen hierzulande sind, ist der Beinahe-Eklat beim Beckenbauer-Cup zwischen Bayern München und Real Madrid vom 13. August: Die “Königlichen” tragen bwin als Sponsor auf der Brust - was der bayrischen Landesregierung allerdings ein Dorn im Auge war. Fast wäre das Freundschaftsspiel auf Grund dieses Streits im allerletzten Moment noch geplatzt, Real gab aber letztlich nach und lief mit blanker Trikotfront auf.

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Sportwetten: Glücksspiel-Monopol gekippt - Reaktionen & Folgen nach dem EU-Urteil
Die Profiklubs dürfen sich durch den Urteilsspruch vom Mittwoch nun wieder Hoffnungen auf gewaltige Mehreinnahmen machen - eine Summe von bis zu 300 Millionen Euro extra für die Teams im Oberhaus steht momentan im Raum. Erste Gespräche mit privaten Sponsoren aus der Wettbranche sollen bereits laufen. Doch auch auf der Gegenseite drehen sich die Räder eifrig - die Bundesländer drängen auf Bestehen des “Status quo”, wollen ihr das staatliche Privileg um jeden Preis erhalten. So oder so muss in Kürze ein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag ausgearbeitet werden, der entweder private Wettanbieter wie beispielsweise bwin oder Tipp24 begünstigt oder das Urteil des europäischen Gerichtshofes geschickt umgeht.
Ein mögliches und derzeit auch in Medien viel diskutiertes Modell wäre zum Beispiel, dass private Sportwetten-Anbieter eine Art Lizenz vom Staat oder dem jeweiligen Bundesland erhalten und somit eine Win-Win-Situation für beide Seiten entsteht. Von einer Aufhebung des Lotterie-Monopols in Deutschland sei dabei jedoch noch keine Rede - dieses sei von dem EU-Urteil u. a. nach Ansicht von Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, nicht zwangsläufig betroffen. “Es wäre kontraproduktiv, jetzt bereits die Gefährdung oder gar Aufhebung des Lotteriemonopols in Deutschland zu beklagen und damit Gefahr zu laufen, diese erst herbeizureden”, heißt es in einem von ihm unterzeichneten Schreiben von der Mitgliederversammlung im Dezember 2009.

















Das Urteil ist ein erster Schritt auf dem richtigen Weg für alle Anbieter. Jetzt muss das Urteil noch angewendet werden, damit die privaten Anbieter auch legal werben dürfen.
Endlich ist das Monopol gekippt. Dass kein Bürger, der auf deutschem Boden wettet, dafür bestraft werden kann, ist schon ein großer Erfolg.
Das Urteil ist ein Teilerfolg für die Anbieter, jetzt müssen noch die Deutschen Gerichte das EuGH Urteil anwenden, damit die privaten Anbieter legal werben dürfen.